Abschnittsübersicht

    • Die Vorgaben des Leitfadens sind gemäss der Weisung Bachelor- und Masterstudiengänge für schriftlichen Arbeiten an der FH Graubünden geltend. Dieser Leitfaden regelt die grundlegenden Standards für schriftliche Arbeiten an der FH Graubünden. Der Leitfaden zielt darauf ab Anforderungen zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis, wie etwa die hochschulweiten Bestimmungen zum Umgang mit KI-Systemen, für alle schriftlichen Arbeiten zu definieren. Darüber hinaus gibt der Leitfaden Vorgaben für die formale Gestaltung von schriftlichen Arbeiten an. Studierende und Dozierende der FH Graubünden sind dazu verpflichtet sich bei der Planung und Erstellung schriftlicher Arbeiten stets an die in diesem Leitfaden definierten Regelungen zu halten.

      Den regulatorischen Rahmen für Studien- und Abschlussarbeiten bildet die Weisung Bachelor- und Masterstudiengänge. Allfällige ergänzende Fachspezifika (wie etwa den Umfang der Arbeit, der zu verwendende Zitierstil oder Vorgaben zur Produktdokumentation), werden den Modulbeschreibungen resp. den Semesterbeschreibungen entnommen.

      Der Leitfaden wird betreut von der Modulleitung für "wissenschaftliches Arbeiten & KI" und dem Bibliotheksteam der FH Graubünden im Auftrag der Ressortleitung Lehre. Bei Fragen, Unklarheiten, Unstimmigkeiten und Anmerkungen kann das betreuende Team unter folgender E-Mail erreicht werden: leitfaden@fhgr.ch

    • Autor/innen: Wenke Alberts, Lea Reinhold und Elham Müller
      Ausgabestelle:   Ressortleitung Lehre
      Geltungsbereich: Fachhochschule Graubünden
      Version:   V02
      Ausgabedatum: 01.09.2026

  • Schriftliche Arbeiten an der Fachhochschule Graubünden werden auf der Grundlage wissenschaftlicher Grundsätze verfasst. Das bedeutet, dass die systematische und nachvollziehbare Bearbeitung von Frage- oder Problemstellungen im Zentrum steht. Unter schriftlichen Arbeiten werden alle Texte verstanden, welche im Rahmen des Studiums an der Fachhochschule Graubünden zur Leistungsbewertung eingereicht werden.

    Dies umfasst neben wissenschaftlichen Arbeiten, praxisorientierte Formate, Textsorten wie konstruktive bzw. gestaltungsorientierte Arbeiten, technische Berichte, Produkt- oder Projektdokumentationen, Auftragsarbeiten, aber auch Essays und weitere Textsorten. Welche Regelungen des Leitfadens im Mindestmass bei allen schriftlichen Arbeiten berücksichtigt werden müssen, ist im folgenden Unterkapitel 2.1 geregelt. Zudem kommt es im hier vorliegenden Kapitel 2 zur genaueren Definition des wissenschaftlichen Arbeitens und seiner Ausgestaltung in theoretischen und empirischen Arbeiten.

    • Kapitel 2.1 Mindeststandards aller schriftlichen Arbeiten

      Unabhängig der spezifischen Textsorte halten sich alle schriftlichen Arbeiten an der FH Graubünden im Mindestmass an die in dem folgenden Kapiteln definierten Standards:

      Wissenschaftliche Studienarbeiten und Abschlussarbeiten halten sich ohne Ausnahme an alle im Leitfaden dargelegten Regelungen.

    • Kapitel 2.2 Wissenschaftliches Arbeiten

      Wissenschaftliches Arbeiten dient der systematischen und nachvollziehbaren Bearbeitung von Fragestellungen. Auf der Grundlage des bestehenden Wissensstandes einer Disziplin werden Fragestellungen entwickelt und mit geeigneten wissenschaftlichen Methoden bearbeitet. Dabei steht die eigenständige Leistung im Mittelpunkt.

      Wissenschaftliches Arbeiten zeichnet sich durch eine kritische Auseinandersetzung mit dem aktuellen Wissensstand aus. Eine rein beschreibende Darstellung bestehender Inhalte genügt den Anforderungen wissenschaftlichen Arbeitens nicht. Erkenntnisse und Schlussfolgerungen sind nachvollziehbar zu begründen, einzuordnen und kritisch zu reflektieren.

    • Kapitel 2.2.1 Charakteristika wissenschaftlicher Arbeiten

      Nach Goldenstein et al. (2018, S. 5–6) zeichnen sich wissenschaftliche Arbeiten durch mehrere grundlegenden Merkmale aus. Sie verfolgen eine Fragestellung systematisch und methodengeleitet, sodass das Vorgehen und die Ergebnisse nachvollziehbar dargestellt werden. Dabei orientieren sie sich am bestehenden wissenschaftlichen Wissensstand und setzen sich kritisch mit theoretischen Grundlagen und bestehenden Erkenntnissen auseinander. Darüber hinaus leisten sie einen eigenständigen Beitrag zur Bearbeitung einer Fragestellung, indem vorhandenes Wissen reflektiert, weiterentwickelt oder auf neue Kontexte angewendet wird.

      Wissenschaftliche Arbeiten streben danach, zu verlässlichen und belastbaren Erkenntnissen zu gelangen. Insbesondere bei empirischen Untersuchungen sind dabei die Gütekriterien Objektivität, Validität und Reliabilität von Bedeutung. Die Darstellung erfolgt in einer klaren, präzisen und verständlichen Sprache sowie unter Einhaltung einheitlicher formaler Standards.

    • Kapitel 2.2.2 Theoretische und empirische Arbeiten

      Wissenschaftliche Arbeiten können als theoretische oder empirische Arbeiten ausgestaltet werden. Die Wahl des Arbeitstyps beeinflusst das Vorgehen, die verwendeten Methoden sowie den Aufbau der Arbeit. Unabhängig davon gelten dieselben Anforderungen an wissenschaftliches Arbeiten für beide Arbeitstypen, insbesondere hinsichtlich Nachvollziehbarkeit, Argumentation und wissenschaftlicher Redlichkeit.

      Theoretische Arbeiten setzen sich mit dem bestehenden wissenschaftlichen Wissensstand auseinander. Sie analysieren, vergleichen und reflektieren wissenschaftliche Literatur, um Fragestellungen zu beantworten, Zusammenhänge aufzuzeigen oder theoretische Ansätze weiterzuentwickeln (Voss, 2024, S. 25).

      Empirische Arbeiten untersuchen Fragestellungen anhand selbst erhobener oder vorhandener Daten. Dabei werden theoretische Annahmen überprüft, Zusammenhänge untersucht oder Lösungsansätze entwickelt und ausgewertet. Je nach Forschungsfrage kommen qualitative oder quantitative Forschungsmethoden zum Einsatz (Voss, 2024, S. 25).

  • Die Planung einer jeden schriftlichen Arbeit beginnt mit der Definition des Themas und/oder der Forschungsfrage. Das Exposé dient als Planungsinstrument, welches das Ziel einer schriftlichen Arbeit kompakt zusammenfasst.

    • Kapitel 3.1 Thema, Forschungsfrage, Thesen und Hypothese

      Jede schriftliche Arbeit basiert auf einem Thema, das in eine konkrete Fragestellung überführt wird. Die Fragestellung definiert den Untersuchungsgegenstand und gibt die Richtung der Arbeit vor. Abhängig von der Art der Arbeit kann aus der Fragestellung eine Forschungsfrage werden, von der ebenfalls Thesen oder Hypothesen abgeleitet werden können. Thesen formulieren begründete Annahmen oder Positionen, die im Verlauf der Arbeit argumentativ diskutiert werden. Hypothesen formulieren überprüfbare Annahmen über Zusammenhänge oder Unterschiede und werden insbesondere im Rahmen empirischer Untersuchungen geprüft.

    • Kapitel 3.2 Exposé

      Ein Exposé (auch Proposal oder Research Proposal genannt) dient der Planung und Strukturierung einer wissenschaftlichen Arbeit. Es beschreibt das geplante Forschungsvorhaben und schafft die Grundlage für die Betreuung und das fachliche Feedback. Gleichzeitig dient es der Überprüfung, ob Thema, Forschungsfrage, Zielsetzung und Vorgehensweise schlüssig aufeinander abgestimmt sind. Modul- und oder Semesterbeschreibungen geben darüber Auskunft, ob ein Exposé erstellt werden muss.

      Ein Exposé enthält folgende Bestandteile:

      Tabelle 1: Aufbau Exposé
      Bestandteil Bemerkung
      Titelblatt Die erforderlichen Elemente sind in Unterabschnitt 5.1.1 aufgeführt . Für das Titelblatt ist die Vorlage gemäss Anhang A zu verwenden. Der Titel des Dokuments erhält den Zusatz «Exposé».
      Einleitung

      Mit Ausgangslage, Problemstellung und Relevanz des Themas

      Zielsetzung und Forschungsfrage Siehe Kapitel 3.1
      Methodisches Vorgehen Siehe Kapitel 8.3 zur reflektierten Nutzung von KI-Systemen
      Stand der Forschung Zusammenfassung des Wissensstands zum gewählten Thema
      Vorläufige Gliederung Darstellung des logischen, roten Fadens der Arbeit
      Zeitplan Zeitliche Darstellung des Vorhabens in Meilensteine
      Quellenverzeichnis Siehe Kapitel 5.1.3 und Kapitel 7 . Im Exposé ist das Quellenverzeichnis in verwendete Literatur und weiterführende Literatur zu unterteilen.
      Hilfsmittelverzeichnis Siehe Kapitel 5.1.3 und Kapitel 8.2
      Rechercheprotokoll Siehe Kapitel 5.1.3 und Kapitel 8.2
      Selbstständigkeitserklärung Siehe Kapitel 5.1.3

      Der Umfang eines Exposés beträgt 4–6 Textseiten (ohne Titelblatt, Verzeichnisse wie Inhalts-, Literatur- oder Hilfsmittelverzeichnis sowie Selbstständigkeitserklärung). Für Zitation, Quellenangaben, formale Gestaltung und Layout gelten die gleichen Anforderungen wie für andere schriftliche Arbeiten.

  • Recherche ist die Suche und Auswertung von Information, um zum gewählten Thema eine fundierte Wissensbasis und belegbare Fakten zur Argumentation zu finden. Die Bibliothek der FH Graubünden ist mit der Recherchier-Bar auf Moodle die Anlaufstelle rund um die Recherche, mit dem Zugriff auf die verschiedenen Recherche-Plattformen wie Fachdatenbanken oder KI-basierte Recherchedienste, der Linksammlung zur Literatur- und Informationssuche und dem schweizweiten Bibliothekskatalog swisscovery. Sollte die Recherche dennoch nicht gelingen, so stehen das «Book a Librarian»-Format des Bibliotheksteams oder die betreuende Lehrperson beratend zur Seite.

    Alle an der FH Graubünden erstell-ten schriftlichen Arbeiten liegen einem fundierten Rechercheprozess zu Grunde, der in den nächsten zwei Unterkapiteln (4.1 und 4.2) skizziert und auf der Recherchier-Bar im Detail dargestellt wird.

    • Kapitel 4.1 Rechercheprozess

      Je nach Inhalt und Publikationsform gestaltet sich der Weg zur Quelle unterschiedlich. Die Übersicht der Bibliothek auf der Recherchier-Bar bietet einen guten Überblick über die einzelnen Schritte des Rechercheprozess. Etwa zu den Recherche-Strategien, zu den zur Verfügung stehenden Recherche-Plattformen und dem Umgang mit gefundenen Quellen, inkl. Literaturverwaltungssoftware.

      Die Basis einer jeden Recherche stellt die Forschungsfrage und die daraus abzuleitenden zentralen Begriffe dar. Anhand der entstandenen Wortliste können verschiedene Recherche-Strategien zur Suche nach geeigneter Literatur genutzt werden. Mögliche Strategien sind in Anlehnung nach Ridley (2012, S. 53ff):

      • Trial-and-Error: Freie Suche mit Stichworten, um das Thema einzugrenzen und Struktur in die Recherche zu bringen
      • Austausch mit Fachleuten: Kontaktaufnahme mit Expert/-innen oder Dozierenden, um Literaturempfehlungen zu erhalten
      • Schneeballsystem: Quellenangaben und Verweise aus anderer relevanter Literatur verfolgen
      • Systematische Recherche nach Themenblöcken: Unterteilen des Themas in Unterthemen und anschliessende Verknüpfung

      Der genaue Rechercheprozess kann im Rechercheprotokoll dokumentiert und im Nachspann der Arbeit aufgeführt werden (siehe Kapitel 5.1.3 Nachspann). Wie viel Literatur für eine schriftliche Arbeit gefunden und referenziert werden soll, unterscheidet sich je nach Thema. Eine pauschale Angabe der Anzahl ist nicht möglich.

    • Kapitel 4.2 Quellenbeurteilung

      Schriftliche Arbeiten präsentieren starke Argumente, die schlüssig und nachvollziehbar sind. Diese faktischen Gegebenheiten stammen aus Datenquellen. Datenquellen können von unterschiedlicher Qualität sein und müssen aufgrund von unterschiedlichen Kriterien überprüft werden. Eine allgemeine Checkliste ist unter diesem Link zu finden.

      Bei der Beurteilung von wissenschaftlichen Zeitschriften hilft zudem die Orientierung am Journal Impact Factor oder im Falle einer Open Access-Zeitschrift die Plattform DOAJ. Zudem sollte sichergestellt werden, dass Zeitschriften über einen transparenten Peer-Review-Prozess verfügen.

      Besondere Beachtung benötigen Outputs von generativen KI-Systemen. Diese sind nicht in die Arbeit übernehmbar, sprich nicht zitierwürdig. Die Ausnahmen dieser Regel sowie der genaue Umgang mit allen Arten von KI-Systemen beim wissenschaftlichen Arbeiten sind in Kapitel 8 des Leitfadens definiert.

  • Zur Schreibphase gehören der genaue Aufbau von schriftlichen Arbeiten und die Ausgestaltung der zu schreibenden Bestandteile. Zudem werden das Thema Sprache und Schreibstil im Unterkapitel 5.2 angesprochen. Alle schriftlichen Arbeiten an der FH Graubünden haben sich an die hier definierten Standards zu halten.

    • Kapitel 5.1 Aufbau einer schriftlichen Arbeit

      Der zentrale Teil einer schriftlichen Arbeit ist der Textteil, bestehend aus Einleitung, Hauptteil und Schluss. Hier wird das eigentliche Thema bearbeitet. Jedoch gehören auch Vorspann und Nachspann insbesondere mit Titelblatt und Verzeichnissen dazu. Die einzelnen Teile kommen in einer bestimmten Reihenfolge vor. Für alle schriftlichen Arbeiten an der FH Graubünden gelten die in der Spalte «Mindestanforderung» definierten Elemente, der unten aufgeführten Tabelle. Diese Anforderungen gelten immer, so auch für Textsorten wie praxisorientierte Formate, sprich konstruktive bzw. gestaltungsorientierte Arbeiten, technische Berichte, Produkt- oder Projektdokumentation, Auftragsarbeiten, Essays und weitere Textsorten, die nicht unter klassische, wissenschaftliche Arbeiten fallen. Weiter wird zwischen wissenschaftlichen Arbeiten als Studien- und Abschlussarbeiten unterschieden. Die folgende Tabelle gibt Aufschluss über die Anordnung der einzelnen Teile und ob sie den Mindestanforderungen entsprechen oder ob sie in Studien- resp. Abschlussarbeiten vorkommen:

      Tabelle 2: Aufbau von schriftlichen Arbeiten
      Abschnitte Teile und Reihenfolge Mindestanforderung Studienarbeiten Abschlussarbeit Format der Seitenzahl
      Vorspann Titelblatt optional ja ja ohne Seitenzahl
      Abstract nein optional ja römisch, beginnend mit I
      Vorwort nein nein optional römisch
      Inhaltsverzeichnis optional ja ja römisch
      Abbildungs-, Tabellen-,
      Abkürzungsverzeichnis
      optional ja ja römisch
      Textteil Textteil mit
      • Einleitung
      • Hauptteil
      • Schluss
      ja ja ja arabisch, beginnend mit 1
      Nachspann Quellenverzeichnis ja ja ja arabisch
      Hilfsmittelverzeichnis ja ja ja arabisch
      Rechercheprotokoll empfohlen empfohlen empfohlen arabisch
      Anhang optional falls vorhanden falls vorhanden arabisch
      Selbstständigkeitserklärung ja ja ja ohne Seitenzahl
    • Kapitel 5.1.1 Vorspann

      Titelblatt
      Beispielhafte Titelblätter finden sich im Anhang A (Studienarbeit) und Anhang B (Abschlussarbeit). Der Titel der Arbeit gibt präzise und aussagekräftig den Kernaspekt der Arbeit wieder. Das Logo der FH Graubünden darf weder auf dem Titelblatt noch auf dazugehörigen Dokumenten verwendet werden.

      Abstract
      Das Abstract fasst die Arbeit in kompakter Form zusammen und ermöglicht einen raschen Überblick über deren Inhalt. Es beschreibt den Gegenstand der Untersuchung, die zugrunde liegende Fragestellung beziehungsweise Zielsetzung, die theoretischen Grundlagen, das methodische Vorgehen sowie die wesentlichen Ergebnisse der Arbeit. Das Abstract enthält keine neuen Informationen, Wertungen oder Interpretationen, sondern beschränkt sich auf die sachliche Zusammenfassung der zentralen Inhalte und Erkenntnisse der Arbeit (Goldenstein et al., 2018, S. 69). Anstelle eines Abstracts wird bei Auftragsarbeiten ein Management Summary an gleicher Stelle geschrieben. Der Umfang des Abstracts beträgt maximal eine halbe Seite.

      Vorwort
      Ein Vorwort ist nur bei umfangreicheren Arbeiten üblich. Hier werden Aussagen zur persönlichen Motivation, zu wissenschaftlichen Anregungen, zur Betreuung und Danksagungen formuliert.

      Inhaltsverzeichnis
      Das Inhaltsverzeichnis bildet die Struktur und den logischen Aufbau der schriftlichen Arbeit ab. Es dient der Orientierung und ermöglicht einen Überblick über die Gliederung sowie die einzelnen Bestandteile der Arbeit. Die Kapitelüberschriften sind präzise, verständlich und inhaltlich konsistent zu formulieren (Goldenstein et al., 2018, S. 139–140).
      Aus dem Inhaltsverzeichnis soll der rote Faden der Arbeit erkennbar sein. Die Kapitel und Unterkapitel sind daher logisch aufeinander aufzubauen und auf die Beantwortung der Forschungsfrage auszurichten. Neben den Kapiteln des Textteils werden auch Verzeichnisse, Quellenverzeichnis und Anhang mit den entsprechenden Seitenzahlen aufgeführt. Die Selbstständigkeitserklärung wird nicht im Inhaltsverzeichnis aufgeführt.

      Abbildungs-, Tabellen- und Abkürzungsverzeichnis
      Für Abbildungen und Tabellen müssen jeweils eigene Verzeichnisse angelegt werden. Diese geben einen Überblick über alle verwendeten Abbildungen und Tabellen. Das alphabetisch geordnete Abkürzungsverzeichnis enthält die verwendeten fachspezifischen Abkürzungen, gefolgt von den ausgeschriebenen Begriffen. Bei der ersten Nennung im Text werden abgekürzte Begriffe in voller Länge angegeben. In Klammern folgt dann die Abkürzung. Nicht im Verzeichnis aufgeführt und bei erstmaliger Verwendung ausgeschrieben werden allgemein geläufige Kurzformen (wie «Dr.», «OR» oder «km/h»), die im Duden enthalten sind.

    • Kapitel 5.1.2 Textteil

      Der Textteil bildet den Kern der schriftlichen Arbeit. Er dient dazu, die Forschungsfrage systematisch und nachvollziehbar zu bearbeiten sowie die daraus gewonnenen Erkenntnisse darzustellen und einzuordnen. Kapitel, Unterkapitel und Abschnitte sind logisch aufeinander aufzubauen, werden durch aussagekräftige Überschriften gekennzeichnet und entsprechend ihrer Gliederungsebene nummeriert. Werden Unterkapitel verwendet, sind mindestens zwei Unterkapitel derselben Gliederungsebene vorzusehen. Jede Aussage, jedes Kapitel und jeder Abschnitt hat einen nachvollziehbaren Beitrag zur Beantwortung der Forschungsfrage zu leisten. Inhalte ohne Bezug zur Fragestellung sind zu unterlassen.

      Schriftliche Arbeiten bauen auf dem aktuellen Wissensstand auf und setzen sich kritisch mit bestehenden Erkenntnissen auseinander. Die Darstellung erfolgt auf Grundlage wissenschaftlicher Literatur sowie bei empirischen Arbeiten zusätzlich auf Grundlage erhobener oder ausgewerteter Daten inkl. des Erhebungsprozesses. Die Ergebnisse werden nachvollziehbar hergeleitet, begründet, eingeordnet und hinsichtlich der Forschungsfrage diskutiert. Die Struktur des Textteils orientiert sich an der Forschungsfrage, der gewählten Vorgehensweise und dem Aufbau der Argumentation. Folgende tabellarisch aufgeführten Elemente sind im Textteil zu bearbeiten (in Anlehnung an Heesen, 2021, S. 16):

      Tabelle 3: Genauer Inhalt des Textteils
      Bestandteil Inhalt Weiterführendes Material
      Einleitung Einführung in das Problem/Thema
      Forschungsfrage (inkl. Thesen/Hypothesen falls vorhanden)
      Zielsetzung und Nutzen der Arbeit
      Hauptteil Methodische Vorgehensweise (Unterscheidung theoretischer oder empirische Arbeit bei wissenschaftlichen Arbeiten, sowie der Wahl zwischen quantitativem oder qualitativem Forschungsdesign) Siehe Kapitel 2.2 sowie zur reflektierten Nutzung von KI-Systemen Kapitel 8.3
      aktueller Forschungsstand Siehe Kapitel 5.1.3 und 8.2
      Darstellung und Interpretation der Erkenntnisse
      Schluss Zusammenfassung und Diskussion der Erkenntnisse
      Beantwortung Forschungsfrage
      Reflexion: Diskussion der Arbeit, des Arbeitsprozesses und der Grenzen Siehe Kapitel 8.3 zur reflektierten Nutzung von KI-Systemen
      Ausblick
    • 5.1.3 Nachspann

      Der Nachspann umfasst die Bestandteile, die der Dokumentation, Nachvollziehbarkeit und Vollständigkeit der schriftlichen Arbeit dienen. Dazu gehören das Quellenverzeichnis, das Hilfsmittelverzeichnis, das Rechercheprotokoll, der Anhang sowie die Selbstständigkeitserklärung.

      Quellenverzeichnis
      Im Quellenverzeichnis werden sämtliche in der Arbeit verwendeten und zitierten Quellen aufgeführt. Quellen, auf die im Text nicht verwiesen wird, werden nicht in das Quellenverzeichnis aufgenommen. Die Einträge werden gemäss den Vorgaben des gewählten Zitationsstils erstellt. Die Erstellung des Quellenverzeichnisses kann durch gängige Literaturverwaltungsprogramme unterstützt werden. Näheres zur Zitation und zum Quellenverzeichnis finden sich in Kapitel 7.

      Hilfsmittelverzeichnis
      Das Hilfsmittelverzeichnis dient dazu, alle verwendeten Systeme, Softwares und Tools aufzuführen, die bei der Erstellung der Arbeit zur Unterstützung herangezogen wurden. Dies können exemplarisch Literaturverwaltungssysteme, Statistiktools oder KI-Systeme sein. Es muss für Dritte nachvollziehbar sein, welche Systeme zu welchem Zweck und in welchem Ausmass genutzt wurden. Im Hilfsmittelverzeichnis sind zwingend folgende Angaben aufzuführen:

      • Angabe des Systems/Software inkl. Angabe der genauen
      • Verwendungszweck innerhalb der Arbeit
      • Betroffene Stellen im Dokument (Kapitel und Seitenzahlen)

      Wie das Hilfsmittelverzeichnis auszusehen hat, ist in diesem Beispiel dargestellt.

      Rechercheprotokoll
      Zur Sicherstellung eines transparenten und nachvollziehbaren Rechercheprozesses ist es hilfreich, ein Rechercheprotokoll gemäss diesem Beispiel beizulegen. Das Rechercheprotokoll dokumentiert die durchgeführten Rechercheschritte sowie die berücksichtigten Quellen. Es sind folgende Angaben im Rechercheprotokoll anzugeben:

      • Datum der Recherche
      • Angabe der genutzten Plattform, des genutzten Systems oder der durchgeführten Strategie (siehe dazu das Kapitel 4.1)
      • Angabe der Suchanfrage
      • Auswahlkriterien der Ergebnisse
      • Angaben zur gefundenen Quelle, die in der Arbeit genutzt wurde anhand einer Quellenreferenz

      Die Führung und Abgabe eines Rechercheprotokolls sind empfohlen, aber nicht verpflichtend und müssen explizit eingefordert werden.

      Anhang
      Der Anhang enthält zusätzliche Unterlagen, die für das Verständnis, die Nachvollziehbarkeit oder die Überprüfung der Arbeit relevant sind, jedoch den Lesefluss des Haupttextes beeinträchtigen würden. Dazu gehören beispielsweise Fragebögen, Interviewleitfäden, Untersuchungsschemata, statistische Auswertungen oder weitere ergänzende Dokumente.

      Selbstständigkeitserklärung
      Die Selbstständigkeitserklärung wird der Arbeit als letzte Seite beigefügt und nicht im Inhaltsverzeichnis aufgeführt. Der verbindliche Wortlaut ist in der folgenden Tabelle aufgeführt:

      Tabelle 4: Selbständigkeitserklärung

      Screenshot der Vorlage der Selbstständigkeitserklärung, Original im PDF zu finden.

    • Kapitel 5.2 Schreibstil

      Alle schriftliche Arbeiten an der FH Graubünden zeichnen sich durch eine sachliche, präzise und verständliche Sprache aus. Aussagen sind klar und nachvollziehbar zu formulieren sowie durch wissenschaftliche Quellen zu belegen. Wertende, übertreibende oder umgangssprachliche Formulierungen sind zu vermeiden. Die verwendeten Begriffe sind eindeutig zu definieren und innerhalb der gesamten Arbeit konsistent zu benutzen. Zudem ist auf einen logisch aufgebauten Argumentationsgang und eine verständliche Leseführung zu achten. In schriftlichen Arbeiten sind ebenfalls geschlechtergerechte Sprache und eine diskriminierungssensible visuelle Kommunikation anzuwenden. Es gelten die Vorgaben des Sprach- und Bildleitfadens der FH Graubünden.

      Bei wissenschaftlichen Arbeiten ist die Verwendung der Ich- oder Wir-Form zu vermeiden. Wissenschaftliche Arbeiten sind in einer sachlichen und wissenschaftlichen Sprache zu verfassen, da persönliche Pronomen Aussagen eher subjektiv oder wertend wirken lassen.

      Die Bibliothek der FH Graubünden bietet eine individuelle Schreibberatung an. Diese unterstützt bei Fragen zum wissenschaftlichen Schreiben, zur Strukturierung von Texten sowie zur sprachlichen Gestaltung schriftlicher Arbeiten. Informationen zum Angebot und zur Anmeldung sind in der Recherchier-Bar verfügbar.

  • Für alle schriftlichen Arbeiten an der FH Graubünden gelten die in diesem Kapitel definierten formalen Anforderungen zum Layout, zu Schriftarten und -grössen und wie mit Illustrationen umzugehen ist. Für schriftliche Arbeiten mit Fokus auf Gestaltung und Design sind die folgenden Vorgaben aus den Kapiteln 6.1 und 6.2 nicht zwingend.

    • Kapitel 6.1 Äussere Form und Layout

      Im Format gilt das Prinzip der Einheitlichkeit. Folgende Formatangaben dienen als Referenz:

      • DIN A4-Seiten, Hochformat weiss
      • Textausrichtung: Blocksatz, automatische Silbentrennung
      • Zeilenabstand: 1,3-1,5 (OpenOffice: 130-150%) im Haupttext, bei Fussnoten Zeilenabstand 1.0
      • Schriftart: Times New Roman
      • 12 pt im Haupttext, bei Überschriften ab der Ebene 2 oder niedriger
      • 12 pt fett bei Nummerierungen
      • 14 pt bei Überschriften der Ebene 1
      • 10 pt für Nummerierung und Titel bei Abbildungen, Tabellen u.Ä. sowie Seitennummerierungen und in den Kopf- und Fusszeilen, welche Titel und Verfasser beinhalten können
      • Hervorhebungen und Sonderformatierungen wie Fettdruck, kursiv etc. massvoll einsetzen
      • Bei Überschriften kann die Schriftart fett und linksbündig verwendet werden. Bis zur Ebene 3 werden die Überschriften ins Inhaltsverzeichnis aufgenommen. Zwischen Überschrift und nachfolgendem Fliesstext wird kein Absatz gesetzt.
      • Seitenränder: oben + rechts 2.5 cm, unten 2 cm sowie links 3 cm Abstand vom Seitenrand. Die Kopfzeile hat einen Abstand von 1.3 cm vom oberen Seitenrand.
      • Seitennummerierung: Fusszeile, rechtsbündig, die Nummerierung beginnt mit der Seite der Einleitung in arabischen Ziffern. Die Seiten davor werden mit römischen Ziffern versehen. Die römische Nummerierung beginnt nach dem Titelblatt (siehe Tabelle 2).
      • Als Absatz gilt eine Sinneinheit. Der Absatz darf nicht kürzer als drei Sätze und nicht länger als eine Seite sein. Der einleitende Satz weist auf die im Absatz beschriebenen Gedanken hin.
      • Das Logo der FH Graubünden darf weder auf dem Titelblatt noch in der Arbeit verwendet werden.

      Diese Vorgaben gelten nicht zwingend für Arbeiten mit Fokus auf Gestaltung und Design.

    • Kapitel 6.2 Abbildungen und Tabellen

      Abbildungen und Tabellen (auch Illustrationen genannt) dienen der Visualisierung von Daten, eines Sachverhalts oder eines Zusammenhangs. Sie kommen vor allem dann zum Einsatz, wenn eine Darstellung im Text zu kompliziert und schwer lesbar wäre. Illustrationen müssen nummeriert und im Abbildungs- oder Tabellenverzeichnis aufgeführt werden. Im Text muss auf sie mit Verweis auf die entsprechende Nummer Bezug genommen werden (z.B. «Wie in Abbildung 3 dargestellt …»). Zudem werden Abbildungen und Tabellen stets kommentiert, unabhängig davon, ob sie sich im Textteil oder im Anhang befinden. Es gilt massvoll mit Abbildungen und Tabellen umzugehen. Die Form der Einbettung und Beschriftung von Abbildungen und Tabellen muss in der gesamten Arbeit einheitlich gehandhabt werden und ist abhängig vom verwendeten Zitierstil (siehe das nachfolgende Kapitel 7).

      Diese Vorgaben gelten nicht zwingend für Arbeiten mit Fokus auf Gestaltung und Design.

  • Gute wissenschaftliche Praxis zeichnet sich unter anderem dadurch aus, dass Bezug auf Begriffe, Gedanken, Ergebnisse, Konzepte, Modelle anderer Autoren und Autorinnen genommen wird. Bei anteiliger oder vollständiger Übernahme fremder Informationen ist die Urheberschaft immer anzugeben. Dies betrifft sowohl wörtliche Zitate, Paraphrasen, Zusammenfassungen, Übersetzungen als auch Abbildungen und Tabellen. Wird die Quellenangabe unterlassen, verstösst dies gegen die wissenschaftliche Redlichkeit. Dieser Verstoss wird auch Plagiat genannt. Dies ist eine Täuschungshandlung und wird gemäss dem Reglement Bachelor- und Masterstudiengänge mit der Note 1.0 bewertet.

    Die Übernahme fremden Gedankenguts, auch wenn nur sinngemäss, muss deshalb in allen schriftlichen Arbeiten an der FH Graubünden stets dokumentiert und durch eine geeignete Angabe kenntlich gemacht werden. Dies bedeutet, dass Quellenangaben für wörtlich und sinngemäss übernommene Informationen direkt in den Text integriert werden – auch «zitieren» genannt. Mithilfe des Zitats kann zudem die ausführliche Quellenangabe auffindbar gemacht werden.

    An der FH Graubünden ist der Zitierstil von APA (American Psychological Association) zu verwenden. Dieser Zitierstandard ist weit über psychologische und sozialwissenschaftliche Literatur hinweg etabliert. Für schriftliche Arbeiten wird APA in der 7. Edition genutzt.

    In technischen Disziplinen und Studiengängen, im Fall der FH Graubünden insbesondere am Institut für Photonics und Robotics (IPR), wird der Zitationsstil des Institute of Electrical and Electronics Engineers (IEEE) verwendet, welcher auf der numerischen Zitierweise basiert.

    Im Quellenverzeichnis werden sämtliche in der Arbeit verwendeten und zitierten Quellen aufgeführt. Quellen, auf die im Text nicht verwiesen wird, werden nicht in das Quellenverzeichnis aufgenommen. Die Einträge werden gemäss den Vorgaben des gewählten Zitationsstils erstellt. Die Erstellung des Quellenverzeichnisses kann durch gängige Literaturverwaltungsprogramme unterstützt werden.

    Persönliche Kommunikationsformen (Gespräche, Briefe, E-Mails usw.) gehören, sofern möglich und erforderlich, in den Anhang und werden gemäss den Regelungen des verwendeten Zitierstils dokumentiert.

    • Kapitel 7.1 APA

      Bei der Zitation wird zwischen der direkten Zitation (die wortgetreue Übernahme fremden Gedankenguts, auch wörtliches Zitat genannt) und dem indirekten Zitat (sinngemässe Übernahme fremden Gedankenguts, auch Paraphrase genannt) unterschieden. Direkte Zitate sind sparsam und nur dort zu verwenden, wo keine Paraphrase möglich ist oder der konkrete Wortlaut zum Verständnis benötigt wird. Das Dokument mit Beispielen der Zitation und der Referenz im Quellenverweis in APA (7. Edition) findet sich unter diesem Link.

    • Kapitel 7.2 IEEE

      Das Dokument mit Beispielen der Zitation und der Referenz im Quellenverweis in IEEE findet sich unter diesem Link.

  • Künstliche Intelligenz (KI) bezieht sich auf Maschinen, die dem Nachbau menschlicher Intelligenz verschrieben sind. Darunter fallen exemplarisch generative KI (Gen AI), die Texte, Illustrationen oder Musik selbstständig erzeugen können, und auch KI-Agenten (Agentic AI), die autonom Aufgaben durchführen. Gleichgültig der Art können KI-Systeme im Rahmen von schriftlichen Arbeiten an der FH Graubünden genutzt werden, um bspw. Ideen zu generieren oder den eigenen Text zu verbessern (Rechtschreibkorrektur, Formulierungshilfe). KI-Systeme können zudem auch im Rechercheprozess dienlich sein.

    Die Bedingungen bei der Verwendung von KI-Systemen bei allen Arten von schriftlichen Arbeiten sind in den folgenden Kapiteln geregelt.

    • Kapitel 8.1 Inhaltsverantwortung

      Schriftliche Arbeiten sind eigenständig zu verfassen und müssen den Regeln guter wissenschaftlicher Praxis nachkommen. Das bedeutet, dass

      • die Verfasserin oder der Verfasser für alle Teile der Arbeit verantwortlich ist;
      • die Arbeit in den wesentlichen Aspekten auf den Gedanken der Verfasserin oder des Verfassers beruht.
    • Kapitel 8.2 Transparenz

      Jegliche Nutzung von KI-Systemen muss nachgewiesen werden. Es muss für Dritte nachvollziehbar sein, welche Systeme zu welchem Zweck und in welchem Ausmass zur Unterstützung herangezogen wurden. Ferner ist zu beachten, dass nicht alle Hilfsmittel, die es im Hilfsmittelverzeichnis aufzuführen gilt, KI-basiert sind (e.g. Umfragetools wie LimeSurvey, Literaturverwaltung mit Zotero).

      Sollte die Führung und Abgabe eines Rechercheprotokolls verlangt werden, gilt es den Verwendungszweck des KI-Systems genau zu überprüfen: Wird ein KI-System bspw. für die Identifizierung der Forschungslücke oder zur Inspiration für die Textgliederung genutzt, wird es im Hilfsmittelverzeichnis aufgeführt. Wird ein KI-System allerdings zur Recherche genutzt, muss dieses nicht im Hilfsmittelverzeichnis, sondern alleinig im Rechercheprotokoll aufgeführt werden.

      Sollte kein Rechercheprotokoll verlangt werden, werden alle Hilfsmittel, unabhängig vom Verwendungszweck in das Hilfsmittelverzeichnis aufgeführt.

      Welche Angaben im Hilfsmittelverzeichnis und Rechercheprotokoll aufzuführen sind, findet sich in Kapitel 5.1.3 dieses Leitfadens.

    • Kapitel 8.3 Reflektierte Nutzung

      Zur besseren Erkennbarkeit der verantwortungsvollen Nutzung von KI-Systemen wird neben den in Kapitel 8.2 aufgeführten Verzeichnissen eine zweistufige Auseinandersetzung in der schriftlichen Arbeit gefordert. Diese Auseinandersetzung ist nur erforderlich, wenn KI-Systeme im Erstellungsprozess der vorzulegenden Arbeit genutzt wurden.

      • Einerseits wird im Textteil zur methodischen Vorgehensweise beschrieben welche KI-Systeme eingesetzt werden. Die spezifische Funktion (bspw. zur Ideenfindung, Transkription oder Datenanalyse) des KI-Systems im Forschungsprozess muss begründet werden.
      • Andererseits wird die methodische Nutzung von KI-Systemen im Rahmen der Reflexion kritisch eingeordnet. Es ist zu diskutieren, inwieweit die Nutzung der KI-Systeme zur Erledigung der Aufgabenstellung zielführend war, und wo sich Grenzen der maschinellen Hilfestellungen gezeigt haben. Aus diesem Erkenntnisgewinn ist ein Ausblick auf die Erledigung künftiger Aufgaben abzuleiten.

      Für diese zweistufige Auseinandersetzung soll das PAIR-Prinzip des King’s College herangezogen werden.

    • Kapitel 8.4 Zitierwürdigkeit

      KI-Systeme sind in schriftlichen Arbeiten nicht zitierwürdig. Dabei gelten bei generativen KI-Systemen drei Ausnahmen:

      • Bei Abbildungen oder Grafiken, die mit generativen KI-Tools erstellt wurden und in die Arbeit eingefügt werden, muss in der Überschrift erklärt werden, dass es sich um eine eigene Darstellung handelt, die mit Hilfe von KI erstellt wurde. Das spezifische Modell wird im darauffolgenden Quellenbeleg erwähnt inkl. Referenz im Quellenverzeichnis und Aufnahme ins Hilfsmittelverzeichnis.
      • Wird es von der Autorin resp. dem Autor als sinnvoll erachtet, den Output eines Prompts (Frage an einen Chat Bot) ohne signifikante geistige Eigenleistung (heisst, dass die sinngemäss übernommenen Inhalte bzw. Texte nicht dem eigenen Wissen bzw. eigenen Gedanken entstammen) zu übernehmen, dann muss dies an der entsprechenden Stelle mit einem Kurzbeleg (bspw. OpenAi, 2023a) gekennzeichnet und mit der dazugehörigen Referenz im Quellenverzeichnis aufgeführt werden. Wird dies nicht gemacht, liegt ein Plagiat vor. Dies ist eine Täuschungshandlung und wird gemäss des Reglement Bachelor- und Masterstudiengänge mit der Note 1.0 bewertet. Zur Nachvollziehbarkeit ist die Verwendung ebenfalls im Hilfsmittelverzeichnis aufzuführen inkl. Bemerkung, warum sich die verfassende Person zur direkten Übernahme des Outputs entschlossen hat.
      • Die wörtliche Übernahme ausgegebener Texte von generativen KI-Systemen ist nur dann zulässig, wenn diese lediglich als Formulierungs- und Rechtschreibehilfe (Optimierung von selbst erarbeiteten Inhalten) genutzt wurde. Des Weiteren ist die Übernahme zulässig, wenn mithilfe von KI-Tools Forschungsfragen, Thesen, Textbausteine entwickelt und diese anschliessend überprüft, verbessert und angepasst werden. Die wörtliche Übernahme muss dabei nicht als Zitat gekennzeichnet werden, allerdings muss die Verwendung im Hilfsmittelverzeichnis aufgeführt werden.
    • Kapitel 8.5 Wahrung Urheberrecht und Datenschutz

      Urheberrechtlich geschützte (bspw. PDF-Artikel aus Datenbanken) oder vertrauliche Dokumente (bspw. Personendaten zu Interviewteilnehmenden) sind nicht in KI-Tools hochzuladen. Das Hochladen kann eine Verletzung des Urheberrechts, der Lizenzverträge oder des Datenschutzes darstellen, und muss je Fall überprüft werden (bspw. technische Gegebenheiten der Tools, Lizenzen wie Open Access, Einholung der Einwilligung, Wahrung des DSG oder DSGVO). Weitere Information finden sich im Merkblatt Nutzung von Anwendungen generativer künstlicher Intelligenz und in der Übersicht zur Nutzung von Volltexten bei Generativer KI der ETH Zürich.

    • Goldenstein, J., Hunoldt, M., & Walgenbach, P. (2018). Wissenschaftliche(s) Arbeiten in den Wirtschaftswissenschaften. Springer Fachmedien Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-20345-0

      Heesen, J. (2021). Informationsethik. In A. Grunwald & R. Hillerbrand (Hrsg.), Handbuch Technikethik (S. 219–223). J.B. Metzler. https://doi.org/10.1007/978-3-476-04901-8_42

      Ridley, D. (2012). The literature review: A step-by-step guide for students (2. überarb. Aufl.). SAGE.

      Voss, R. P. D. (2024). Wissenschaftliches Arbeiten: ... Leicht verständlich! (9. überarb. u. erw. Aufl.). utb GmbH. https://doi.org/10.36198/9783838588322

  • Dieser Leitfaden wird betreut und herausgegeben von der Modulleitung "Wissenschaftliches Arbeiten & KI" und dem Bibliotheksteam der FH Graubünden.

    Bei etwaigen Fragen, Unklarheiten, Unstimmigkeiten und Anmerkungen können Sie das betreuende Team unter folgender E-Mail erreichen: leitfaden@fhgr.ch