Abschnittsübersicht

  • Um eine Publikation Open Access zu veröffentlichen, müssen alle Beteiligten Rücksicht auf die rechtliche Situation nehmen.

    • Verwendungsrechte

      Die Urheberpersönlichkeitsrechte schützen das geistige Eigentum. Sie sind unverzichtbar und nicht übertragbar. Die Verwendungsrechte eines Werkes können an Dritte übertragen werden, dies muss jedoch vertraglich geregelt werden. Es gibt zwei Arten der Nutzungsübertragung:

      • ausschliessliches Werkverwendungsrecht = Dritte (beispielsweise Verlage) bekommen das ausschliessliche Recht der Werknutzung. Die Urheber*innen verzichten auf die eigenen Nutzungsrechte.
      • Werkverwendungsbewilligung = gestattet die Nutzung eines Werkes unter zeitlicher und räumlicher Einschränkung.

      Verlage fordern oft das alleinige Werkverwendungsrecht ein. Dabei ist es den Autorinnen und Autoren nicht gestattet, ihre eigenen Artikel oder Bücher weiterzugeben oder mit ihrer Wissenschaftscommunity zu teilen. Mit einer zusätzlichen Klausel im Verlagsvertrag kann ein Teil der eigenen Rechte behalten werden, um beispielsweise den Open Access Forderungen nachzukommen.

      Hilfestellungen
      • Vertrags-Addendum von SPARC
      • Infoseite zu OA-Rechtsfragen
      • Papago
        Das Tool Papago ist eine Entwicklung der Unis Fribourg und Lausanne und unterstützt Angehörige von Schweizer Hochschulen, ihre Rechte und Pflichten rund um OA Publikationen näher kennenzulernen.
      • Open Access Check Tool (OACT)
        Das Tool der EPFL unterstützt Angehörige von Schweizer Hochschulen und Universitäten bei der Entscheidung, wie und wo sie ihre Artikel veröffentlichen möchten.
    • Creative Commons

      creative commons ist die am weitesten verbreitete Lizenzform, wenn es darum geht, Inhalte frei zugänglich zur Verfügung zu stellen. Der grosse Vorteil von creative commons (cc) ist, dass die Lizenzform aus vier Elementen kombiniert werden und somit selbst bestimmt werden kann, was mit der eigenen Publikation erlaubt ist und was nicht. Empfohlen wird (unter anderem vom SNF) die CC-BY Lizenz. Weitere Erklärungen finden Sie in den untenstehenden Links.

      Publikationen mit CC-Lizenz veröffentlichen

      Haben Sie die Urheberrechte alles Bestandteile des Werkes abgeklärt? Sind alle Fremdbeiträge als solche markiert und korrekt zitiert? Sind alle Autor*innen mit der gewählten Lizenz einverstanden?
      Diese Fragen gilt es zu klären, dann steht der Veröffentlichung Ihrer Publikation mit einer creative commons Lizenz nichts mehr im Weg.

      Links
      Lizenzspektrum
      Quelle: Wikipedia

    • Rechte und Pflichten von FH-Angehörigen

      Artikel 18 des Anstellungsreglements der Fachhochschule Graubünden besagt, dass die Mitarbeitenden der Hochschule die Verwendungsrechte ihrer Erzeugnisse einräumen. Diese Bestimmung bezieht sich auf alle

      • Pflichtwerke (Beispiel: im Rahmen der Lehrtätigkeit erstellte Unterrichtsfolien)
      • Gelegenheitswerke (entstehen im Rahmen der Anstellung)
      • Freiwilligenwerke (entstehen im Zusammenhang mit der Beschäftigung)

      Davon ausgenommen sind Freizeitwerke, die keinen Bezug zur Arbeit haben. Wenn Sie ihr Werk veröffentlichen wollen, müssen Sie die Erlaubnis der Hochschule einholen.

      Zuständigkeiten für die Rückforderung der Verwendungsrechte
      • Prorektorat für Lehre / Abschlussarbeiten
      • Verwaltungsrektorat für Werke der Zentralen Dienste
      • Forschungsleitung für wissenschaftliche Mitarbeitende

      Die letzte Entscheidungshoheit liegt bei der Hochschulleitung.

    • Rechtliche Beratung

      Sind Sie unsicher, ob Sie eine Ihrer Publikationen zweitveröffentlichen dürfen? Möchten Sie Ihre Verwendungsrechte bei Ihrer nächsten Publikation (teilweise) behalten? Oder möchten Sie Open Access veröffentlichen? Das Kompetenzzentrum für digitales Recht (CCdigitallaw) bietet eine umfangreiche Wissensdatenbank an und unterhält das DMLawTool, das mit Lösungsansätzen zu verschiedenen Problemen helfen kann. Studierende und Mitarbeitende von Schweizer Hochschulen erhalten eine kostenlose Beratung bei kurzen und einfachen Fällen.

      Bei Fragen melden Sie sich bei der Bibliothek.